Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Beauftragung einer Dienstleistung“
(Stand Januar 2023)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend genannt AGB) regeln den rechtlichen Rahmen für die Beauftragung einer Dienstleistung. Dienstleister ist Lena Kerschbaum - LiberEqui, Am Sulzbogen 74, 82256 Fürstenfeldbruck.
Zwischen dem Eigentümer des Tieres oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person (nachfolgend genannt „Auftraggeber“) und LiberEqui, vertreten durch Lena Kerschbaum, (nachfolgend genannt „Auftragnehmer“) wird infolge einer beidseitigen Erklärung folgender Vertrag abgeschlossen:
§ (I) 1 Auftrag und Leistung
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, an einem in seinem Eigentum stehenden Tier Tierheilpraktikertätigkeiten oder Trainings durchzuführen.
(a) Sofern es sich um Tierheilpraktikertätigkeiten oder Trainings handelt, gilt der Vertrag als Dienstvertrag (Arbeitseinsatz und das Anstreben des Erfolgs).
(2) Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, in einer Form, die dem Tier gerecht wird.
§ (I) 2 Ort und Zeitpunkt
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung an einem von ihm und dem Auftraggeber beidseits bestätigtem Ort und zu einem beidseits bestätigten Zeitpunkt, wobei seitens des Auftraggebers darauf zu achten ist, dass das zu behandelnde Tier sich an dem Ort wohlfühlt und die zu verrichtende Dienstleistung unter sauberen Orts- und ausreichenden Lichtverhältnissen, je nach Witterung unter Dach, möglich ist. Die gegebenenfalls vorab übermittelten Empfehlungen sind zu beachten und stellen die Grundlage für eine ordentliche Dienstleistung dar.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person sowie das betreffende Tier anwesend sind. In Ausnahmefällen kann ausdrücklich in gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden, dass eine Leistungserbringung ohne Anwesenheit des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person durch den Auftragnehmer alleine ausgeführt werden kann.
(3) Eine Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeitpunkt seitens des Auftraggebers ist nur mit Bestätigung seitens des Auftragnehmers gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse bis zu 15 Minuten werden von beiden Seiten akzeptiert.
(4) Bei Stornierungen ist eine Vorlaufzeit von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin einzuhalten und nur mit Bestätigung des Auftragnehmers gültig.
(5) Kann der Auftragnehmer die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbringen, kann er einen Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangen.
(6) Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit.
§ (I) 3 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit des Auftragnehmers durch den Eigentümer oder durch eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person.
(2) Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht oder nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
§ (I) 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die auf der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.
(2) Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 5 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen.
(3) Im Falle der Zahlung per Überweisung unterschreibt der Auftraggeber eine Anerkennung der Leistung und stellt seine privaten Daten zum Zwecke der Rechnungssendung zur Verfügung.
(4) Bei Zahlung auf Rechnung tritt automatisch nach 30 Tagen der Verzug ein und muss nicht gesondert angemahnt werden. Ist ein Auftraggeber in Verzug, werden zusätzlich 5% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
§ (I) 5 Ende des Vertrages
(1) Mit der Abnahme endet der Vertrag.
§ (I) 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt eine Gewährleistung von 10 Tagen für seine Arbeit.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen.
(3) Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Bewegung, Nutzung, Fütterung oder Haltung des Tieres nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde.
(4) Ein Mangel oder Schaden muss dem Auftragnehmer sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Erfüllungsort für die Nachbesserung ist der Ort, an dem der Auftragnehmer das Tier zuletzt behandelt hat.
(6) Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.
§ (I) 7 Schlussbestimmungen
(1) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Internetseite, des Angebots, der Regelungen oder Bedingungen vorzunehmen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
(5) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Auftragnehmers (Fürstenfeldbruck). Der gleiche Gerichtstand gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(6) Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.